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Informationen 'Corona'
Ab Mittwoch, 13.01.2021, dürfen nur noch die Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich tätig ist, die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen. Dazu ist bis spätestens Mittwoch die Unabkömmlichkeitsbescheinigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
Unabkömmlichkeit Selbstständige
Bereits seit 11.01.2021 sind folgende Formulare verpflichtend am ersten Schulbesuchstag vollständig vorzulegen:
Beim Fehlen oder bei Unvollständigkeit der Formulare darf das Schulhaus nicht betreten werden. Die Eltern werden dann telefonisch informiert.
Ab Dienstag, 12.01.2021, sind auch Grundschüler dazu verpflichtet, im Schulgebäude und im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen!
Grundsätzlich sind alle Personen ab 11.01.2021 dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Schulgeländes und im Schulgebäude zu tragen. Das Schulgebäude darf von Eltern und anderen außerschulischen Personen erst nach vorheriger Anmeldung oder nach Aufforderung betreten werden.
Vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stehen Informationsblätter zu häufig gestellten Fragen für Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte bereit.
Flyer für Eltern (Stand November 2020)