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Schulorganisation unter Pandemiebedingungen nach den Winterferien ab Mittwoch, 24.02.2021

Im Elternbrief vom 23.02.2021 können Sie Informationen und Abläufe nachlesen.

 Elternbrief vom 23.02.2021

Jedes Kind benötigt am ersten Schulbesuchstag eine vollständig ausgefüllte, mit aktuellem Datum versehene und unterschriebene Gesundheitsbestätigung.

Gesundheitsbestätigung

Beim Fehlen oder bei Unvollständigkeit des Formulars darf das Schulhaus nicht betreten werden. Die Eltern werden dann telefonisch informiert.

Alle Schülerinnen und Schüler tragen im Schulgebäude und im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz.

Auf Grundlage des neuen Corona-Hygieneplans vom 24.2.2021 haben wir ein schulspezifisches Konzept zur Vermeidung von Infektionen erstellt.

Corona-Hygieneplan

schulspezifisches Hygienekonzept

Informationen 'Corona'

Grundsätzlich sind alle Personen dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Schulgeländes und im Schulgebäude zu tragen. Das Schulgebäude darf von Eltern und anderen außerschulischen Personen erst nach vorheriger Anmeldung oder nach Aufforderung betreten werden.

Alle rechtlichen Grundlagen der Schulöffnung können in der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 15.2.2021 nachgelesen werden.

2. Schul-Corona-Verordnung

 

 

 

 

 

 

 

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