Startseite
Schulorganisation unter Pandemiebedingungen
Ab Montag, 19.04.2021, findet in der Schule nur noch eine Notfallbetreuung statt. Teilnehmen dürfen nur die Kinder, von denen ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf ausübt und wo die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Unten stehende Formulare müssen vollständig ausgefüllt am ersten Schulbesuchstag mitgebracht oder im Vorfeld per Mail an die Schule (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) geschickt werden. Eine Anmeldung zur Notbetreuung beim Klassenlehrer per Mail ist erforderlich.
Unabkömmlichkeit Selbstständige
Laut der Hinweise zur Schulorganisation mit Wirkung vom 12.04.2021 dürfen Kinder, die Anzeichen einer Erkältung aufweisen (Halsschmerzen und/oder Husten und/oder Schnupfen), ab sofort nicht in die Schule kommen oder müssen ggf. abgeholt werden. Es ist dann zur Abklärung der Symptomatik ein PCR-Test vom Arzt notwendig. Bis zum Erhalt des Testergebnisses verbleibt das Kind zu Hause. Das Ergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden. Bei negativem Test darf die Schule wieder besucht werden, bei positivem Test leitet das Gesundheitsamt weitere Schritte ein. Sollte der Nachweis durch einen PCR-Test nicht erbracht werden, darf das Kind 14 Tage nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Genauere Informationen dazu können Sie dem aktuellen Hygieneplan entnehmen.
Hygieneplan (Stand 09.04.21)
Jedes Kind benötigt am ersten Schulbesuchstag eine vollständig ausgefüllte, mit aktuellem Datum versehene und unterschriebene Gesundheitsbestätigung.
Beim Fehlen oder bei Unvollständigkeit des Formulars darf das Schulhaus nicht betreten werden. Die Eltern werden dann telefonisch informiert.
Alle Schülerinnen und Schüler tragen im Schulgebäude und im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz.
In der Schule stehen 2x wöchentlich kostenlose und freiwillige Selbsttests zur Verfügung. Unter Aufsicht und durch Anleitung einer Lehrkraft können sich alle Kinder selbst testen. Zuvor ist eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern erforderlich und in der Schule abzugeben. Weitere Hinweise zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem Hinweisschreiben des Ministeriums.
Hinweisschreiben zur Selbsttestung an Schulen
Unter folgendem Link finden Sie zudem weitere Informationen bezüglich der Durchführung des Tests und der aktuellen Regelungen für Schulen.
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/
Informationen 'Corona'
schulspezifisches Hygienekonzept
Grundsätzlich sind alle Personen dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Schulgeländes und im Schulgebäude zu tragen. Das Schulgebäude darf von Eltern und anderen außerschulischen Personen erst nach vorheriger Anmeldung oder nach Aufforderung betreten werden.
Alle rechtlichen Grundlagen der Schulöffnung können in der 2. Schul-Corona-Verordnung nachgelesen werden.